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Rechtsanwaltsgebühren

Guter Rat kann, muß aber nicht teuer sein!

Grundsätzlich entsteht durch jedes Tätigwerden eines Rechtsanwaltes ein Anspruch auf Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Eine Abweichung von der gesetzlichen Gebührenregelung ist bei einer außergerichtlichen Tätigkeit nur möglich, wenn dies vorab ausdrücklich vereinbart wird.

Im gerichtlichen Verfahren sind die beteiligten Rechtsanwälte an die nach dem RVG vorgegebenen Gebühren gebunden. Sämtliche Verfahrenskosten sind grundsätzlich von demjenigen zu tragen, der den Prozeß verliert. Eine Ausnahme besteht bei Verfahren vor dem Arbeitsgericht in der ersten Instanz.

Die Höhe der Kosten nach dem RVG richtet sich nach dem Streitwert bzw. dem Gegenstandswert. Der Streitwert bezeichnet den Wert desjenigen Gegenstandes, um den sich im Verfahren gestritten wird.

Je nach Gegenstand der Tätigkeit und finanziellen Verhältnissen besteht ggf. die Möglichkeit, finanzielle Unterstützung in Anspruch zu nehmen.

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