Kosten

Finanzielle Unterstützung

Es gibt mehrere Möglichkeiten, die Kosten für die Beauftragung eines Rechtsanwaltes abzudecken. Wer nicht über die finanziellen Mittel verfügt, kann unter bestimmten Umständen staatliche Unterstützung erhalten.

So kann für die außergerichtliche Beratung beim Amtsgericht ein Beratungshilfeschein beantragt werden. Mit diesem kann man einen Rechtsanwalt seiner Wahl zur Beratung aufsuchen. Es wird lediglich eine Schutzgebühr in Höhe von 15,00 € beim Rechtsanwalt fällig. Dieser rechnet die weiteren Kosten gegenüber dem Amtsgericht ab.

Download Formular für Beratungshilfe

Sollte sich eine Angelegenheit nur gerichtlich klären lassen, kann Prozeßkostenhilfe (PKH) beantragt werden. Ob diese gewährt wird, richtet sich nach dem Einkommen und nach den Vermögensverhältnissen des Antragsstellers und nach den Erfolgsaussichten der Klage bzw. der Verteidigung gegen eine Klage. Deckt die eigentlichen Rechtsanwalts- und Gerichtskosten ab, nicht aber die Kosten des Gegners.

Download Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse

Wurde eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen, so kann diese in Anspruch genommen werden. Vorab ist jedoch zu klären, welche Risiken die Versicherung abdeckt. Nicht in jedem Fall werden die entstehenden Anwalts- und Gerichtskosten von dieser übernommen. Gegebenenfalls ist eine Selbstbeteiligung vereinbart.

Dazu beraten wir Sie gern.