Verwaltungsrecht
Das Verwaltungsrecht regelt als Teilgebiet des Öffentlichen Rechts alle Rechtsbeziehungen im Zusammenhang mit der Staatsverwaltung. Meistens handelt eine Behörde oder ein Amt gegenüber einem Bürger. Dabei geht es unter anderem um die Erteilung einer Erlaubnis, Genehmigung oder dem Erlaß eines Bescheides. Gemeinde, Kreis, Gemeindeverband oder ein anderen kommunal geprägter Verwaltungsträger kann gegenüber dem Bürger oder Unternehmen öffentliche Abgaben, sogenannte Kommunalabgaben, fordern. Diese können aufgrund eines Gesetzes oder einer Satzung in Form von Steuern (Gewerbesteuer, Grundsteuer), Gebühren (Benutzungsgebühren, Abwassergebühren) oder Beiträgen (Erschließungsbeiträge für Straßenausbau) erhoben werden.