Versicherungsrecht
Als unselbständiger Teil des Handels- und bürgerlichen Rechts regelt es die Beziehungen zwischen Kunden und Versicherungsnehmern. In erster Linie geht es um das Verhältnis zwischen Ihnen und Ihrem Versicherer. Wir prüfen, ob dessen Verträge und Maßnahmen dem Gesetz, insbesondere dem Versicherungsvertragsgesetz und der aktuellen Rechtsprechung entsprechen. Wir beraten Sie bei Fragen zu Abschluß und Kündigung und koordinieren die Korrespondenz mit Versicherern, Versicherungsnehmern, Gutachtern, Polizei, Staatsanwaltschaft und Ärzten bei der Durchsetzung von Leistungsansprüchen im Versicherungsfall.