Insolvenzrecht

In unserer Wirtschaftsordnung ist auch das Scheitern allgegenwärtig.
Die Krise ist eine äußerst angespannte, sensible und rechtlich komplexe Situation, die vertiefte Kenntnisse der speziellen Materie des Insolvenzrechts voraussetzt. Richtiges Krisenmanagement entscheidet oft zwischen dem „blauen Auge“ und Totalverlust.

Auf Gläubigerseite bedarf es schneller und gezielter Aktionen, um sich eine günstige Position zu verschaffen, sei es durch die Abschöpfung letzter Reserven, sei es durch die Verschaffung von Sicherheiten. Besondere Beachtung verdienen dabei die weitreichenden Regelungen der Insolvenzanfechtung (§§ 129 ff. InsO).

Das Unternehmen in der Krise benötigt professionelle Begleitung. Dies gilt sowohl für die Prüfung und Konzeption einer Sanierung als auch für die rechtssichere Vorbereitung und Durchführung eines Insolvenzverfahrens. Hierbei ist besonderes Augenmerk auf die strafrechtlichen und Haftungsrisiken der Geschäftsleitung (Sozialversicherungsträger, Finanzamt, Banken …) zu legen. Durch die Regelungen des ESUG wurden 2011 sowohl die Gestaltungsmöglichkeiten des Schuldners (Schutzschirmverfahren, Eigenverwaltung) wie auch der Einfluß der Gläubiger (Gläubigerausschuß, Auswahl des Insolvenzverwalters) erheblich erweitert. Die optimale Nutzung dieser Spielräume setzt eine frühestmögliche professionelle Begleitung voraus.