Handels- und Gesellschaftsrecht (Wirtschaftsrecht)
Das Handelsrecht modifiziert die allgemeinen Regeln des Vertragsrechts (vor allem des BGB) für die besonderen Erfordernisse des professionellen Geschäftsverkehrs, insbesondere mit verschärften Fristen, Sorgfalts- und Rügepflichten, Haftung etc.
Das Gesellschaftsrecht behandelt das Recht der Personengesellschaften (GbR, OHG, KG) und Kapitalgesellschaften (GmbH, AG).
Wir beraten und begleiten Sie bei der optimalen Rechtsformwahl, Vertragsgestaltung, Gründungsformalitäten, Haftungsbegrenzung, Umstrukturierung (Umwandlung), Nachfolgeplanung, Konfliktlösung, bis hin zur Abwicklung, einschließlich der Mitarbeit in Aufsichtsgremien (z.B. Aufsichtsrat).
Dabei arbeiten wir – je nach Bedarf – intensiv mit Steuer- und Unternehmensberatern, Notaren sowie Kreditinstituten zusammen.