Erbrecht

Das deutsche Erbrecht unterscheidet zwischen gesetzlicher und gewillkürter (Testament, Erbvertrag) Erbfolge. Wird nichts geregelt, gilt automatisch die gesetzliche Erbfolge. Deren Folgen entsprechen oft nicht dem Gewollten.
Welche Regelungen in welcher Form getroffen werden, muß gut durchdacht sein. Das Pflichtteilsrecht setzt dabei der freien Gestaltung Grenzen und muß sorgfältig kalkuliert werden. Angesichts neuer Familiensituationen („Patchwork-Familien“) verlangt die besondere Beachtung, da hier das auf das traditionelle Familienmodell (Ehe mit Kindern) zugeschnittene gesetzliche Erbrecht oft besonders ungeeignet ist.

Wir unterstützen Sie bei der richtigen formellen und inhaltlichen Gestaltung der Ihren individuellen Bedürfnissen entsprechenden Regelung.
Hierbei bieten wir auch Lösungen für die Erstellung von Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung an.